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AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fritz GmbH – Malerarbeiten & Oberflächentechnik

Basel, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten, Aufträge, Dienstleistungen und Verträge zwischen der Fritz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote & Offerten
2.1. Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
2.2. Offerten basieren auf den Angaben des Auftraggebers sowie den bei der Besichtigung sichtbaren Bedingungen.
2.3. Nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten (z. B. schlechte Untergründe, Schimmel, Risse, Feuchtigkeit) werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
2.4. Preisänderungen bei Lieferanten oder Materialengpässe können weitergegeben werden.

3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung der Offerte,

  • Bestellung per E-Mail,

  • oder durch Arbeitsbeginn nach mündlicher Absprache.
     

4. Arbeitsausführung
4.1. Die Fritz Gérard GmbH führt sämtliche Arbeiten fachgerecht, sauber und nach Schweizer Standards aus.
4.2. Der Auftraggeber stellt freien Zugang zu allen Räumen sicher sowie Strom- und Wasseranschlüsse.
4.3. Verzögerungen durch Fremdfirmen, nicht geräumte Räume, blockierte Zufahrten etc. werden kostenpflichtig verrechnet.
4.4. Schutzmaterialien werden nach bestem Wissen eingesetzt, der Auftraggeber sorgt für das Entfernen persönlicher Gegenstände.

5. Termine & Ausführungsfristen
5.1. Vereinbarte Termine sind Richtwerte, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.2. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Lieferverzögerungen oder andere nicht beeinflussbare Ereignisse verschieben sich Fristen angemessen.
5.3. Schadenersatzansprüche wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen.
6. Preise, Zusatzaufwand & Abrechnung
6.1. Alle Preise verstehen sich netto in CHF, exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
6.2. Abrechnung erfolgt:

  • zum vereinbarten Pauschalpreis,

  • oder nach effektivem Stundenaufwand gemäss Offerte.
    6.3. Zusatzarbeiten aller Art (z. B. Abdeckarbeiten, Reinigung, Untergrundsanierung) werden separat berechnet.
    6.4. Fahrkosten, Parkgebühren und Zusatzmaterialien werden nach Aufwand verrechnet.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind innert 10 Tagen rein netto zu bezahlen.
7.2. Der Auftragnehmer kann Akonto- oder Teilzahlungen verlangen.
7.3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber:

  • Verzugszins 5% p. a.,

  • Mahngebühren.
    7.4. Bei Nichtzahlung dürfen Arbeiten eingestellt oder verweigert werden.

8. Haftung & Garantie
8.1. Die Fritz Gérard GmbH haftet nur für Schäden, die auf nachweislich unsachgemässe Ausführung zurückzuführen sind.
8.2. Garantiefrist: 2 Jahre auf ausgeführte Malerarbeiten, sofern normal genutzt.
8.3. Schäden durch:

  • Feuchtigkeit,

  • Baufehler,

  • unsachgemässe Nutzung,

  • späteres Bohren, Montieren oder Umzüge
    sind von der Garantie ausgeschlossen.

9. Abnahme der Arbeiten
9.1. Die Arbeiten gelten als abgenommen, wenn:

  • der Auftraggeber die Räume besichtigt hat, oder

  • die Rechnung bezahlt wurde, oder

  • nach 5 Tagen keine Beanstandungen schriftlich vorliegen.
    9.2. Kleinere Schönheitsabweichungen gelten nicht als Mängel, sofern sie technisch unvermeidbar sind.

10. Rücktritt & Stornierung
10.1. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur schriftlich möglich.
10.2. Bereits erbrachte Leistungen, Materialkosten und reservierte Arbeitszeiten werden verrechnet.
10.3. Bei kurzfristiger Stornierung (<48h vor Arbeitsbeginn) kann eine Ausfallentschädigung berechnet werden.
11. Eigentumsvorbehalt
Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fritz GmbH.
12. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Auftragsabwicklung genutzt.
13. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

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